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ARBEITSRECHT
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ARBEITSRECHT
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Arbeitsrecht

Unterschiedliche Interessen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Was kann sich ein Arbeitnehmer nicht alles herausnehmen? Bummelei, nachlässige Arbeit, häufige Fehlzeiten! Dann die ewigen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat. Und wenn einem mal der Kragen platzt – vor den Arbeitsgerichten bekommt der Arbeitnehmer sowieso Recht.

Dieses Szenario entspricht – zum Glück – nicht immer ganz der Realität. Neben seinen durchaus sinnvollen Pflichten hat der Arbeitgeber auch weitreichende Rechte gegenüber seinen Arbeitnehmern. 

Arbeiten, um zu leben – oder leben, um zu arbeiten? Der Arbeitsplatz jedenfalls sichert in aller Regel Ihre wirtschaftliche Existenz. Doch immer nur auf den Chef hören? Unbefriedigende Arbeitsbedingungen? Der unerwartete Rausschmiss? Keine Angst, Sie haben mehr Rechte als Sie wahrscheinlich denken.

 
 

Frust durch Frist?

Auch Sie müssen Fristen einhalten: Sie haben drei Wochen für die Entscheidung, ob Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese Frist – die mit dem Zugang der Kündigung beginnt – läuft oft überhaupt nichts mehr. Trotzdem sollten Sie uns auch dann nach Reparaturmöglichkeiten fragen. 

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Informieren Sie sich individuell über die Möglichkeiten der Gestaltung von Arbeits-verträgen (z. B.: Abtretungsverbote, Arbeitsort, -zeitregelungen, Ausschlussfristen, Betriebsvereinbarungsöffnungsklauseln, Beweislastvereinbarungen, Entgeltfortzahlung, Freistellung, Gehaltsanpassungsklauseln, Gerichtsstandsklauseln, Gratifikations-vereinbarungen, Haftungsregelungen, Kündigungsregelungen, Kurzarbeitsklauseln, Nebentätigkeit, salvatorische Klauseln, Tätigkeitsbeschreibung, Überstundenregelungen, Urlaubsabreden, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote), über Möglichkeiten bei Abmahnung und Kündigung, Vertragsklauseln in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, zum Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht sowie zu tarifvertraglichen Fragestellungen.

 
 

Im Arbeitsrecht beraten Sie:

 
 
 
 
 
 

RA Stefan Kabus, LL.M. ist

RA Stefan Kabus, LL.M. ist ,ADAC Vertragsanwalt
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