Herr Schlenhardt verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen und Privatpersonen. Er berät und vertritt in allen Bereichen des Zivilrechts (z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht, Handelsrecht, Mietrecht und Versicherungsrecht).
Herr Schlenhardt berät sowohl im im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bestehen seit vielen Jahren im Erbrecht sowie im Arzthaftungsrecht.
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