Herr Kabus verfügt über eine nunmehr über 40-jährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt in den Bereichen Familien- und Verkehrsrecht. Bereits im Jahr 1982 übernahm er die renommierte Kanzlei von Rechtsanwalt Rudenz Grüssner.
Als Fachanwalt für Familienrecht sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt er zudem über besondere Erfahrung und umfassende Rechtskenntnis auf diesen, von ihm ausschließlich bearbeiteten Rechtsgebieten.
Herr Kabus war bis 2014 Vertragsanwalt des ADAC. Er vertritt Unternehmen und Privatpersonen. Seine Nachfolge als Vertragsanwalt des ADAC hat
RA Stefan Kabus angetreten.
Ob in der Trennungsphase von Eheleuten, nach der rechtskräftigen Scheidung oder zur Versorgung von ehelichen bzw. nicht ehelichen Kindern: In allen diesen Fällen kann es um Unterhaltsansprüche gehen. Diese sind ebenso vielfältig wie die möglichen Anspruchsberechtigten. Herr Kabus berät in allen Bereichen des Familienrechts (Scheidungsverfahren, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Umgang mit Kindern und Sorgerecht).
Kabus & Partner Rechtsanwälte
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