„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des
Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem
Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im
Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen
des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in
keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens" ( Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers )
Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sie muss oft einfühlsam und diskret erfolgen. Vor allem aber muss sie verlässlich und effektiv sein!
Strafverfahren sind belastend, nicht selten komplex und langwierig. Wir beraten und verteidigen in jeder Phase des Verfahrens, am besten so früh wie möglich!
Sprechen Sie zuerst mit uns! Im Notfall jederzeit!
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