Wir nutzen Cookies auf unserer Webseite. Die technischen und funktionalen Cookies benötigen wir zwingend, damit Ihr Besuch auf unserer Webseite auch funktioniert.
Marketing- und personalisierte Cookies setzen wir nicht. Infos zur Einwilligungserklärung der Cookies finden sich auf unserer Datenschutzseite.
 Datenschutzinformationen
Familienrecht
Familienrecht
 
 
Familienrecht
1
Familienrecht

Getrennte, aber sichere Wege!

Zu diesem Thema haben wir für Sie eine eigene Webseite erstellt - übersichtlich und kompakt zusammengestellt.

 
 

 
 

Scheiden tut weh ...

Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Fällt die Klappe zwischen zwei Ehepartnern aber endgültig, lodert statt Liebe nicht selten nur noch Hass; dann ist der Gang zum Scheidungsrichter meist nicht mehr fern. Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz. Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können. Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt – was ist das? 

Von Ehekrise keine Spur?

Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein?Gerade deshalb haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch ein laufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben.

 
 

Ehevertrag - muss das sein?

Muss nicht – kann aber helfen, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:  

  1. Ihr Anwalt berät Sie schon in "Friedenszeiten", Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.  
  2. Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe.  

Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

 
 

Meine Güte! Güterstand?

Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich.

Das gilt auch für den Unterhalt für die Ehegatten und die Kinder für den Fall der Trennung, die elterliche Sorge für die Kinder und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungenvorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen:  Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder? Wer zahlt wem Unterhalt?  Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat? Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen? Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden? Was passiert mit den Rentenanwartschaften?  

Wir beraten fachkundig und mit Blick für das „Große und Ganze“ über die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung Ihrer Scheidung, Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln, die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nevenaufreibenden und teuren Auseinandersetzung vor Gericht,   Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und über notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.

 
 

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtigklare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger!   

 
 
 
 
 
 
 
 

RA Stefan Kabus, LL.M. ist

RA Stefan Kabus, LL.M. ist ,ADAC Vertragsanwalt
TÜV SÜD ISO 9001
Referendariat
 

Kabus & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB
Kaiserstraße 57
88348 Bad Saulgau

T: 07581.3000
F: 07581.4647
mail@kanzlei-kabus.de

Unsere Bürozeiten:
Montag - Freitag:
8:00-12:00 / 13:00 - 17:00 Uhr